Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für folgende Webseiten:

https://computerservice-mtk.de , https://jumc86.sharepoint.com,

sowie für folgende Apps:

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Stand: 05.07.2020

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Service-Leistungen PC, Zubehör, Heimnetzwerke und Heimkinos

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

(a) Julian McCreight bietet im Nebengewerbe Serviceleistungen im Zusammenhang mit PC, Zubehör, Heimnetzwerken und Heimkinos an.

 

(b) Bei Vertragsschluss legen Julian McCreight und der Auftraggeber gemeinsam schriftlich nieder, welche Hardware der Auftraggeber ihm zur Bearbeitung übergibt.

 

(c) Julian McCreight wird die bei Vertragsbeginn vorhandenen Geräte auf die Tauglichkeit für die nach dem Auftrag angestrebten Leistungen hin überprüfen und auf die Notwendigkeit etwaiger Nachbesserungen hinweisen. Notwendige Nachbesserungen sowie die Neuinstallation erfolgen nur durch gesonderte Beauftragung und sind nicht Gegenstand des Vertrags.

 

(d) Julian McCreight darf Serviceleistungen über eine Datenfernverbindung vornehmen, soweit dies technisch möglich ist.

 

  • 2 Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Übergabe von Hardware mit Datenträgern an Julian McCreight eine Datensicherung vorzunehmen.

 

  • 3 Hardware- und Lizenzerwerb, Verantwortlichkeit

 

(a) Alle für den gewünschten Betrieb des Systems erforderlichen Soft- und Hardware-Komponenten sind durch den Auftraggeber bereitzustellen und zu erwerben. Ausgenommen davon ist die von Julian McCreight zur Verfügung gestellte Fernwartungs-Software.

 

(b) Soll die Anschaffung neuer Hard- oder Software durch Julian McCreight vorgenommen werden, bedarf dies in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Freigabe eines von Julian McCreight zu unterbreitenden Angebots durch den Auftraggeber

 

(c) Der Auftraggeber ist bezüglich der gesamten installierten Software – mit Ausnahme der Fernwartungs-Software – für die Einhaltung der Lizenzbedingungen und die Wahrung der Urheberrechte verantwortlich. Der Auftraggeber stellt Julian McCreight hinsichtlich sämtlicher diesbezüglicher Ansprüche Dritter frei.

  • 4 Haftung

(a)Julian McCreight haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Julian McCreight nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und Leistung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung des Julian McCreight ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(b) Die Regelungen die vorstehende Ziffer a gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(c) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

(d) Ausführungsfristen gelten nur, wenn sie in Schriftform vereinbart wurden. Julian McCreight dann haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 2 wird die Haftung von Julian McCreight wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Julian McCreight etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(e) Der Auftraggeber hat die Serviceleistungen unverzüglich nach ihrer Erbringung zu überprüfen und zu testen und dabei festgestellte Fehler an Julian McCreight zu melden. Unterlässt er die Anzeige, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Fehler, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

 

(f) Die Haftung für Serviceleistungen erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung des Julian McCreight an der bearbeiteten Hard- oder Software vornehmen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Fehler nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.

(g) Julian McCreight übernimmt keine Gewähr für die vom Auftraggeber bereitzustellenden Soft- und Hardware-Komponenten.

 

(h) Sollte eine Rücksendung von Hardware an den Auftraggeber anstelle der Abholung gewünscht werden, so geht die Gefahr mit der Abgabe der Geräte beim Transportunternehmen auf den Auftragnehmer über.

 

  • 5 Datenschutz und Geheimnisschutz

Julian McCreight ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten persönlichen und beruflichen Informationen nicht an Dritte weitergeben.

  • 6 Gerichtsstand

Allgemeiner Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist Hattersheim.

  • 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

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